Versicherungsnehmer

Für ein Unternehmen bedeutet jeder Schadenfall eine betriebliche Ausnahmesituation.

Das Handling der Abläufe und die Dokumentation der berechtigten Schadenersatzansprüche wird durch die Einschaltung eigener Sachverständiger erheblich erleichtert.

Wir helfen durch / mit:

  • Objektivierung der Verhandlungsposition durch Einschaltung unabhängiger / vereidigter Sachverständiger
  • Bei Bedarf Zusammenstellung eines kompletten Expertenteams von der Ursachenermittlung bis hin zur Nennung qualifizierter Rechtsanwälte
  • Vorbereitende interne Informationsbeschaffung zur Erläuterung der besonderen Vertragsinhalte und der speziellen Situation nach einem Schadenfall (ohne Rechtsberatung)
  • Erstellung kurzfristiger Schadenschätzungen zur Begründung angemessener Abschlagszahlungen
  • Darstellung eventueller Abrechnungsalternativen, insbesondere im Zusammenspiel von Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherungen
  • Sicherstellung einer vollständigen Erfassung aller Ansprüche und Aufbereitung der zum Schadennachweis benötigten Unterlagen

Im bedingungsgemäßen Sachverständigenverfahren, zu dessen Einleitung jede der Versicherungsvertragsparteien jederzeit gemäß Klausel berechtigt ist, erfolgt eine verbindliche Schadenfeststellung in Form eines außergerichtlichen Schiedsverfahrens. Unsere Erfahrung sorgt dafür, dass hierbei sachgerechte Ergebnisse erarbeitet werden. Für den Fall einer fehlerhaften oder parteiischen Handhabung von der Gegenseite wird Vorsorge getroffen durch Auswahl ausschließlich qualifizierter Obergutachter. Das Honorar für unsere Tätigkeit ist in modernen Versicherungsverträgen in der Regel mitversichert.

In jedem Fall empfehlen wir das Sachverständigenverfahren bei folgenden Voraussetzungen:

  • Erkennbar fehlende Objektivität auf Seiten der Gesprächspartner
  • Komplexe Zusammenhänge und Überschneidungen zwischen Sach- und Betriebsunterbrechungsschaden
  • Besonderer Handlungsbedarf des Unternehmers im Hinblick auf Fragen zu Betriebsfortführung, Betriebsaufgabe, Verlagerung oder Verkauf nach dem Schadenfall
  • Großschäden, bei denen schon Entschädigungsdifferenzen von einigen Prozent die Sicherheit durch ein eigenes Sachverständigengutachten begründen